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Über mich
Ich bin Fachanwältin für Familienrecht, habe also eine Zusatzausbildung mit Prüfungen absolviert und eine Vielzahl von familienrechtlichen Fällen bearbeitet. Das Rechtsgebiet umfaßt Scheidung und ihre Folgen, Unterhalt für Kind und Ehegatte, elterliche Sorge und den Umgang mit dem Kind, die Folgen der Trennung von Ehegatten, aber auch nichtehelichen Lebensgemeinschaften.
Daneben befasse ich mich intensiv mit erbrechtlichen Fällen und Problemen bei Mietverhältnissen, z.B. Betriebskostenabrechnungen und Kündigungen. Werkleistungsrecht (Handwerker), Kaufrecht, Verkehrsunfallabwicklung, Arztfehlerhaftung und die Prüfung von Beratungfehlern bei Abschluss von Bank-und Versicherungsverträgen gehören ebenfalls zu meinem Leistungsspektrum.
Ich habe am Gymnasium Michelstadt 1985 mein Abitur absolviert, dann nach einer Ausbildung an der Universität in Mainz nach 8 Semestern mein 1. Staatsexamen bestanden, in Mainz auch meine Referendarszeit abgeleistet und mein 2. Staatsexamen abgelegt. 1996 wurde ich als Rechtsanwältin zugelassen.
Im Deutschen AnwaltVerein und in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht bin ich Mitglied.
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